Das Verfahren der Ostschweizer Schiedsordnung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus (zu den Musterdokumenten):
- Verfahrensverantwortung bei den Schiedsrichtern, die mit richterlicher Unabhängigkeit entscheiden;
- Verfahrensqualität als Hauptkriterium für die Beurteilung der Schiedsrichter durch das Board;
- Verfahrensanweisungen zum Einleitungsverfahren (mit Fristen) und zum Verfahrensabschluss;
- Periodische Zwischenberichte des Schiedsgerichts zum Stand des Verfahrens an die Parteien und das Board;
- Schiedsrichter-Beurteilung durch die Parteien nach Abschluss des Verfahrens.