Die Stiftung Ostschweizer Schiedsordnung wurde vom St. Galler Anwaltsverband (SGAV) gegründet. Die Ostschweizer Schiedsordnung stellt ein institutionalisiertes Verfahren zur Verfügung, welches im Vergleich zu staatlichen Gerichtsverfahren qualitativ besser, schneller, kostengünstiger und vertraulich sein soll. Es zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:
- Verfahrensdauer
Einfache Verfahrenseinleitung, rasche Ernennung der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen durch das Board (falls keine Parteiernennung), zügige Verfahrensdauer.
- Fachkompetenz
Hohe Qualität der involvierten qualitätskontrollierten Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen, mit offengelegten Leistungsausweisen.
- Verfahrenskosten
Kostenoptimierung durch kürzere Verfahrensdauer.
- Unabhängigkeit
Strikte Unbefangenheit und formelle Unabhängigkeit der eingesetzten Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen.
- Qualitätssicherung
Qualitätssicherung bei der Auswahl der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen durch das Board, Verfahrensüberwachung durch das Board, Schiedsrichterbeurteilung durch die Parteien nach Abschluss der Verfahrens, Unabhängigkeit des vom Vorstand des St.Gallischen Anwaltsverbandes gewählten Boards.
