Die Schiedsordnung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Klares Schiedsverfahren:
Analog dem bewährten ordentlichen Verfahren vor Handelsgericht des Kantons St. Gallen.
- Flexibilität:
Über variable aber standardisierte Elemente der Schiedsabrede (Anzahl Schiedsrichter, Schiedsrichterauswahl durch Parteien oder Board, einfacher/doppelter Schriftenwechsel, Zulassung/Ausschluss von Beweismitteln, Verzicht auf Begründung, optionale Verfahrenssprache Englisch) und mit der Möglichkeit, ein zweistufiges Verfahren mit zwingender Vergleichsverhandlung zu wählen.
- Einfacher Zugang:
Schiedsordnung, Schiedsrichterliste, standardisierte Mustertexte für Schiedsklausel, Schiedsvertrag und Einleitungsbegehren auf www.ostso.ch.
Rasche Abwicklung des Einleitungsverfahrens.