Die Schiedsordnung will für Ihre Benutzer folgende Ziele erreichen:
- Verfahrensdauer
Einfache Verfahrenseinleitung, rasche Ernennung der Schiedsrichter durch das Board (Falls keine Parteiernennung), zügige Verfahrensdauer.
- Fachkompetenz
Hohe Qualität der involvierten, qualitätskontrolierten Schiedsrichter, mit offengelegten Leistungsausweisen.
- Verfahrenkosten
Kostenoptimierung durch kürzere Verfahrensdauer.
- Unabhängigkeit
Strikte Unbefangenheit und formelle Unabhängigkeit der eingesetzten Schiedsrichter.
- Qualitätssicherung
Bei der Auswahl der Schiedsrichter durch das Board. Verfahrensüberwachung durch das Board. Schiedsrichterbeurteilung durch die Parteien nach Abschluss des Verfahrens. Unabhängigkeit des vom Vorstand des St.Gallischen Anwaltsverbandes gewählten Boards.